gegenüber von A.________, bei welchem das Auge angefangen habe zu bluten und später dann von einem Schlag des Vaters gegenüber ihr, bei welchem auch bei ihr das Auge angefangen habe zu bluten. Es handelt sich dabei um ein von ihr induziertes Ereignis (vgl. VOLBERT, Suggestion, in: Ludewig/Baumer/Tavor [Hrsg.], Aussagepsychologie für die Rechtspraxis, S. 416). In Bezug auf die die Nacktfotos oder -videos erzählte H.________ sodann zuerst, dass nur der Vater Nacktfotos von ihr mit dem Handy gemacht habe. Später in der Einvernahme sagte sie dann aus, dass auch die Freundin von F.________, M.________, Videos von ihr erstellt habe.