Weiter sagte sie aus, ihre Mutter, A.________, habe gesagt, was sie aussagen solle. Damit war H.________ zum Zeitpunkt ihrer Videoeinvernahme bereits den Einflüssen der Mutter ausgesetzt, weshalb davon auszugehen ist, dass keine unbeeinflusste Aussage mehr erreicht werden konnte. Auffallend ist dabei, dass sie immer wieder die Sichtweise der Mutter und der Grosseltern erwähnte, so z.B. dass F.________ gemäss Grossvater ins Gefängnis gehöre und die Grossmutter gesagt habe, sie könne dem Vater Befehle geben. Weiter sagte sie aus, der Vater wolle sie von der Mutter wegnehmen und der Vater lüge immer.