6 Die Aussagen von H.________, F.________ habe von ihr Nacktaufnahmen gemacht, sind – soweit dies überhaupt aufgrund des Kindesalters – beurteilt werden kann, jedoch widersprüchlich und teilweise mutmasslich suggeriert. Sie sind vor dem Hintergrund zu würdigen, dass sich H.________ in einem grossen Loyalitätskonflikt der Streitigkeiten zwischen den Eltern und den Grosseltern mit dem Vater befindet.