___ hinter dem Sofa nackt ausgezogen, sei mit erhobenen Händen hervorgekommen und habe dem anwesenden Verwandten I.________ (Anmerkung der Kammer: Grossonkel) gesagt, er solle jetzt schauen. Gemäss der Beschuldigten 3 habe H.________ seit dem Sommer angedeutet, dass der Vater solche Fotos von ihr erstelle (Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 23. Mai 2023, S. 3). In der Folge wurden am 3. Februar 2023 Hausdurchsuchungen am Domizil des Beschwerdeführers in J.________ (Ortschaft) sowie am Domizil seiner neuen Lebenspartnerin in K._____