5 H.________ erstellt habe. Dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 23. Mai 2023 kann entnommen werden, dass die Beschuldigte 1 gleichentags einvernommen wurde und im Wesentlichen schilderte, dass der Beschwerdeführer die sechsjährige Tochter am vergangenen Freitag (Anmerkung der Kammer: am 27. Januar 2023) der Grossmutter bzw. der Beschuldigten 3 übergeben habe. Dort habe sich H.________ hinter dem Sofa nackt ausgezogen, sei mit erhobenen Händen hervorgekommen und habe dem anwesenden Verwandten I.____