3. Zum Sachverhalt und zur Prozessgeschichte geht aus den Akten Folgendes hervor: 3.1 Der Beschwerdeführer und die Beschuldigte 1 haben die gemeinsame Tochter H.________ (nachfolgend: H.________). Seit einem familiären Vorfall, welcher sich am 28. Dezember 2021 ereignete, leben der Beschwerdeführer und die Beschuldigte 1 getrennt. Mit Entscheid vom 6. Dezember 2022 teilte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern Mittelland Süd (nachfolgend: KESB) die Obhut der Beschuldigten 1 zu und regelte den persönlichen Verkehr zwischen H.________ und dem Beschwerdeführer in vier Phasen.