Anfechtungsobjekt ist ausschliesslich die Verfügung BM 23 16549 vom 3. September 2024, mit der das gegen die Beschuldigten 1 bis 3 geführte Strafverfahren wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede, evtl. falscher Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege im Zusammenhang mit den erwähnten Vorwürfen der sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie eingestellt wurde. Wenn der Beschwerdeführer in diesem Beschwerdeverfahren vorbringt, der Beschuldigte 2 habe am 16. Dezember 2022 gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern Mittelland Süd (nachfolgend: KESB) behauptet, der Be-