so auch der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 181 vom 5. Dezember 2024 E. 2.2.2). 2.3 Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt bestimmt und begrenzt. Anfechtungsobjekt ist ausschliesslich die Verfügung BM 23 16549 vom 3. September 2024, mit der das gegen die Beschuldigten 1 bis 3 geführte Strafverfahren wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede, evtl. falscher Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege im Zusammenhang mit den erwähnten Vorwürfen der sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie eingestellt wurde.