4 Rechtspflege scheidet daher aus (DELNON/RÜDY, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 5 zu Art. 304 StGB; Urteil des Bundesgerichts 1C_51/2020 vom 19. Oktober 2020 E. 1.2.2; so auch der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 181 vom 5. Dezember 2024 E. 2.2.2). Soweit sich die Beschwerde also auch gegen die Einstellung betreffend den Tatbestand der Irreführung der Rechtspflege richtet, ist darauf nicht einzutreten.