6. Dem unentgeltlichen Rechtsbeistand des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt G.________, wird eine amtliche Entschädigung von CHF 1'644.30 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 7. Weitere Entschädigungen werden nicht gesprochen.