___ für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren (Verfassen eines Kurzschreibens betreffend Verzicht auf eine umfassende Stellungnahme, Kenntnisnahme von Schriftenwechsel und Beschluss sowie Besprechung mit dem Klienten) pauschal auf CHF 250.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und zur Hälfte, ausmachend CHF 125.00, vom Kanton Bern an Fürsprecher B.________ ausgerichtet (Art. 429 Abs. 3 StPO). Für die restlichen CHF 125.00 hat der Beschwerdeführer aufzukommen. 8.2.5