Für die restlichen CHF 375.00 hat der Beschwerdeführer aufzukommen. 8.2.4 Der Beschuldigte 2 wird im Beschwerdeverfahren privat durch Fürsprecher D.________ verteidigt. Da Fürsprecher D.________ für das Beschwerdeverfahren keine Kostennote eingereicht und sich das Einreichen einer solchen auch nicht vorbehalten hat, wird seine Entschädigung praxisgemäss nach Ermessen des Gerichts festge-setzt.