Wie eingangs erwähnt (E. 1), wurde das Gesuch der Beschuldigten 1 um amtliche Verteidigung für das Beschwerdeverfahren abgewiesen. Die Beschuldigte 1 hat daher einen persönlichen Anspruch auf eine Entschädigung. Da Fürsprecher B.________ für das Beschwerdeverfahren keine Kostennote eingereicht und sich das Einreichen einer solchen auch nicht vorbehalten hat, wird seine Entschädigung praxisgemäss nach Ermessen des Gerichts festgesetzt.