___ von L.________ angerufen und sei Richtung Dorf gefahren. Gesehen habe er die Beschuldigten 2 und 3. Wer sonst noch im Fahrzeug gewesen sei, wisse er nicht. Beim Bahnhof, in der Nähe des Zentrums von K.________, habe er bemerkt, dass das Fahrzeug nicht mehr da sei (a.a.O., S. 89 Z. 262-275). Den Schilderungen des Beschwerdeführers folgend sollen die Beschuldigten (2 und 3) «die Verfolgung» also noch im selben Dorf aufgegeben haben.