3. 3.1 Mit Strafanzeige vom 23. Februar 2023 wirft der Beschwerdeführer dem «Familiensystem J.________» (wohl gemeint: die Beschuldigten 1-3; nachfolgend zusammen: die Beschuldigten) vor, ihn am 29. November 2022 mit dem Auto verfolgt zu haben, als er seine Tochter vorn Kindergarten abgeholt hat. Er habe nicht nach Hause fahren können, da er habe befürchten müssen, dass er vor seinem Haus und vor seiner Tochter bedroht und beschimpft werde. Daher habe er einen Umweg fahren müssen.