Auch wenn argumentiert wird, es würden Geschichten erfunden, um den Kindsvater vor den Behörden zu diffamieren, bzw. das Familiensystem I.________ führe Krieg gegen den Beschwerdeführer, was dazu geführt habe, dass er seinen Wohnsitz habe verlegen müssen, ist dies nicht Thema des Beschwerdeverfahrens. Soweit der Beschwerdeführer über den Streitgegenstand hinausgeht, sind seine Vorbringen nicht zu hören.