Am 6. November 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung von der Eingabe der Beschuldigten 1 vom 31. Oktober 2024 Kenntnis und wies den Antrags um Gewährung der amtlichen Verteidigung erneut ab. Am 17. April 2025 reichte Rechtsanwalt G.________ seine Kostennote ein.