Mit Verfügung vom 3. September 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Beschuldigten ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 24. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (BM 23 9438 / 23 9439 / 23 9440) vom 03. September 2024 sei aufzuheben und das Strafverfahren gegen die Beschuldigten sei weiterzuführen.