9. 9.1 Der Beschuldigte ersucht sinngemäss um Einsetzung von Fürsprecher B.________ als amtlichen Verteidiger im Beschwerdeverfahren. 9.2 Gemäss Art. 130 StPO muss eine beschuldigte Person verteidigt werden, wenn die Untersuchungshaft einschliesslich einer vorläufigen Festnahme mehr als zehn Tage gedauert hat (Bst. a); ihr eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, eine freiheitsentziehende Massnahme oder eine Landesverweisung droht (Bst. b); sie wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfah-