(Ort) vom 16. August 2024 kann entnommen werden, dass der Beschwerdeführer durch den Sozialdienst monatlich mit CHF 2'404.05 unterstützt wird. Miete und Nebenkosten sowie die (verbilligte) Krankenkassenprämie werden dabei direkt durch den Sozialdienst überwiesen, so dass der Beschwerdeführer monatlich CHF 610.00 ausbezahlt erhält.