Die Grundbeträge sind um 30% zu erhöhen. Dem erhöhten Grundbetrag sind im Normalfall, soweit entsprechender Aufwand nachgewiesen ist, Zuschläge für die effektiven monatlichen Aufwendungen gemäss Bst. C Ziff. II des Kreisschreibens Nr. 1 hinzuzurechnen. Dazu gehören beispielsweise der Mietzins, die Grundprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung, laufende Steuern sowie bei Nichterwerbstätigen die Mindestbeiträge an die Sozialversicherungen. 8.4 Dem eingereichten Sozialhilfebudget der Gemeinde N.________ (Ort) vom 16. August