Nachdem ihm tags darauf erneut Gelegenheit zum Einreichen der genannten Unterlagen gegeben worden war, teilte der Beschuldigte am 16. November 2022 mit, dass er einen neuen Anwalt habe, und ersuchte um Fristerstreckung und Akteneinsicht. Nach zweifach erstreckter Frist und erfolgter Akteneinsicht reichte Fürsprecher K.________ schliesslich am 16. Januar 2023 die vom Beschuldigten zusammen getragenen Akten (Rechnung der L.________ AG vom 31. März 2022; Screenshot eines Google- Support-Eintrags betreffend die Meldung «diese Website wurde möglicherweise gehackt»; E-Mail vom 27. November 2022 von M.__