Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, wann mit den einverlangten Unterlagen gerechnet werden könne, teilte der Beschuldigte am 14. November 2022 telefonisch mit, er habe vorerwähntes Schreiben nie erhalten, und verschaffte seinem Unmut Luft, in dem er unter anderem mit der Presse drohte (vgl. Akten-/Telefonnotiz vom 14. November 2022). Nachdem ihm tags darauf erneut Gelegenheit zum Einreichen der genannten Unterlagen gegeben worden war, teilte der Beschuldigte am 16. November 2022 mit, dass er einen neuen Anwalt habe, und ersuchte um Fristerstreckung und Akteneinsicht.