Angabe zu den beauftragten Informatikfirmen zwecks Lösung des Mailproblems [z.B. Kopie einer Rechnung]) auf. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, wann mit den einverlangten Unterlagen gerechnet werden könne, teilte der Beschuldigte am 14. November 2022 telefonisch mit, er habe vorerwähntes Schreiben nie erhalten, und verschaffte seinem Unmut Luft, in dem er unter anderem mit der Presse drohte (vgl. Akten-/Telefonnotiz vom 14. November 2022).