Bezugnehmend auf die Einvernahme vom 17. Oktober 2022 forderte die Verfahrensleitung den Beschuldigten mit Schreiben vom 18. Oktober 2024 zum Einreichen weiterer Belege (Liste mit Aufträgen, welche infolge der Nichtzugänglichkeit der E-Mail-Konten nicht ausgeführt werden konnten; Belege dafür, dass Kunden E-Mails gesendet haben, die nicht angekommen sind [insbesondere auch schriftliche Nachfragen und Beschwerden]; Schreiben der J.________ (Telefonanbieter) betreffend angeblich notwendige Abhör-Bewilligung; Liste mit