Am 11. Oktober 2022 reichte er sodann weitere Unterlagen «zur Strafsache Datenbeschädigung» ein und brachte unter anderem vor, der Beschwerdeführer habe einen Virus eingerichtet. Bezüglich des geltend gemachten Abhörens äusserte sich der Beschuldigte nicht mehr. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 17. Oktober 2022 gab er alsdann erneut an, dass er vom Beschwerdeführer abgehört werde (staatsanwaltschaftliche Einvernahme des Beschuldigten vom 17. Oktober 2022 S. 7-8 Z. 220-246). Zudem führte ungefragt aus, der Beschwerdeführer habe Schwarzgeld entgegengenommen (a.a.O., S. 2 Z. 35-36).