Nachdem die Verfahrensleitung dem Beschuldigten am 9. August 2022 Gelegenheit gegeben hatte, seine Behauptungen zu belegen, gab dieser mit Eingabe vom 18. August 2022 bekannt, dass «Einsprache erhoben» werde und seine Anwälte und er die Beweise zusammentragen und einreichen würden. Daraufhin wurde ihm am 23. August 2022 und am 15. September 2022 erneut Frist angesetzt, seine Behauptungen zu belegen. Am 11. Oktober 2022 reichte er sodann weitere Unterlagen «zur Strafsache Datenbeschädigung» ein und brachte unter anderem vor, der Beschwerdeführer habe einen Virus eingerichtet.