O., S. 3 Z. 73-78). Mit der Backup-Lösung könne mit einem Passwort- vergessen-Knopf ein Link auf das Backupkonto erhältlich gemacht werden. Da könne ein neues Passwort eingegeben werden, mit welchem das Login wieder möglich sei. Ohne Backup-Lösung gehe dies nur über ihn. Wenn man noch Kunde bei der I.________ GmbH sei, könne man sich dort melden (a.a.O., S. 4 Z. 92-97). Er wisse nicht, ob der Beschuldigte und/oder H.________ eine Backup-Lösung installiert hätten, er empfehle es den Kunden aber (a.a.O., S. 4 Z. 99-104).