Z. 49-52). Die Änderung des Passworts gehe über das bestehende Login; beim Webmail brauche man das Passwort (vgl. a.a.O., S. 3 Z. 54-59). Komme man nicht mehr ins Webmail, könne die Änderung über einen Anruf bei ihm und dann über die Server-Administration oder auch direkt mittels Identifikationsbestätigung bei der I.________ GmbH ohne seine Beihilfe erfolgen (S. 3 Z. 61-66). Durch seine Rechtsvertretung habe er die hinterlegten Login-Daten erhalten. Beim Outlook-Passwort von H.________ handle es sich um das falsche Passwort. Das Passwort, welches er H.________ am 2. Juli 2020 geschickt habe, sei ein anderes (a.a.O., S. 3 Z. 73-78).