Mit Eingabe vom 27. Juli 2022 brachte der Beschuldigte des Weiteren sinngemäss vor, nach der Trennung des Beschwerdeführers und seiner Tochter würden nunmehr auch seine Telefonate abgehört. In der Folge wurde ihm mehrfach Frist zum Einreichen weiterer Unterlagen angesetzt (dazu sogleich E. 5.4.1). Der Beschwerdeführer und der Beschuldigte wurden mehrfach einvernommen. 3.2 Mit Verfügung BM 22 22847 vom 3. September 2024 wurde das Verfahren rechtskräftig eingestellt (E. 1 hiervor). Zur Begründung kann der Einstellungsverfügung BM 22 22847 – nebst den zusammengefassten Aussagen der Beteiligten – Folgendes entnommen werden: