3. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren seien der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen. 4. Eventuell: Im vorliegenden Beschwerdeverfahren sei dem Beschwerdeführer die vollständige unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der unterzeichnende Anwalt sei ihm als amtlicher Rechtsbeistand beizuordnen. -unter Kosten und Entschädigungsfolge-