__ (nachfolgend: Beschwerdeführer) vom 13. Juni 2022 gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) geführte Strafverfahren BM 22 22848 wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede, evtl. falscher Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege im Zusammenhang mit dem erwähnten Vorwurf der Datenbeschädigung (teilweise) ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 24. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1.