Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes bedeutet nicht, wie von der Beschwerdeführerin vorgebracht, die Staatsanwaltschaft habe durch das Gewährenlassen des Beschuldigten und das Liegenlassen des im Juni 2020 zum zweiten Mal gestellten Strafantrags eine fortdauernde Verletzung der Persönlichkeit der Beschwerdeführerin verschuldet. Dieser standen in erster Linie zivil- und verwaltungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sich gegen Handlungen des Beschuldigten zur Wehr zu setzen.