Auch in der Folge stand das Verfahren bis zum Erlass der Verfügung der Staatsanwaltschaft am 4. September 2024 und somit beinahe 3 ¼ Jahre still. Auch wenn die Strafanzeigen sehr umfangreich sind (beinahe zwei Bundesordner) und auch die edierten Akten nochmals einen Bundesordner füllen, ist diese Zeitspanne deutlich zu lang. Die Staatsanwaltschaft wäre bei objektiver Betrachtung des Einzelfalls in der Lage gewesen, den Fall als solchen innert wesentlich kürzerer Zeit abzuschliessen. Es liegt daher eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes vor.