Offenbar macht die Beschwerdeführerin den Beschuldigten dafür verantwortlich, dass sie anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 5. April 2019 vor der Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland mittels Unterzeichnung einer von der Vorsitzenden der Schlichtungsbehörde genehmigten Vereinbarung per Saldo aller Ansprüche aus der Erbengemeinschaft ausgetreten ist, und sieht sich durch weitere Entscheide des Beschuldigten in dieser Annahme bestätigt. Im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 10. September 2024 sowie in den Beschwerden vom 23. und 24. September 2024 wirft sie der Staatsanwaltschaft