Der Beschuldigte habe den Finanzkonzernen und ihren Erbgegnerinnen helfen wollen und diese damit bevorzugt. Sie sei durch das Verhalten des Beschuldigten eingeschüchtert gewesen und er habe sie dazu bewogen, auf mehr als der Hälfte ihres Erbes zu verzichten. Der Beschuldigte habe seine Schutzpflichten verletzt.