Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 20 38+39 vom 19. März 2020 ab. Das Bundesgericht wies in seinem Urteil 6B_435/2020 vom 26. Juli 2020 die Beschwerde in Strafsachen gegen den vorerwähnten Entscheid der Beschwerdekammer ebenfalls ab, soweit es darauf eintrat (vgl. Faszikel 7, Ordner II und III; BA 20 485 [nachfolgend sind, sofern nichts anderes vermerkt, diese Akten gemeint]).