Am 14. Juni 2019 reichte die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dieser Ausgangslage Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Amtsmissbrauchs ein. Der Beschuldigte habe sich mit den Klageverbesserungen gar nicht näher befasst bzw. diese nicht «in unabhängiger, unparteilicher und unbefangener Weise» zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus rügte sie diverse Verletzungen verfas- sungs- und konventionsmässiger Rechte (u.a. die Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots, des Anspruchs auf rechtliches Gehör, des Legalitätsprinzips und der Rechtsweggarantie).