4. 4.1 Den Vorwürfen gegen den Beschuldigten liegt bereits eine längere Vorgeschichte zu Grunde, welche im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben wird (vgl. auch Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 38+39 vom 19. März 2020, E. 3). Am 1. März 2019 reichte die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit einer Erbschaftsstreitigkeit mit weiteren Verwandten beim Regionalgericht Berner Ju- ra-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) einerseits gegen die C.________ AG und andererseits gegen die D.________ AG je eine «zivilrechtliche Auskunftsklage im Erbfall» ein. Mit Verfügung vom 17. März 2019 wies der Beschuldigte als Ver-