Aus der separaten Verfügung vom 18. September 2024 geht zudem hervor, weshalb die Stellungnahme am Ausgang des Verfahrens nichts ändert, womit die Beschwerdeführerin in der Lage war, die Einstellungsverfügung auch mit Blick auf die abgelehnten Beweisanträge sachgerecht anzufechten. Eine Gehörsverletzung ist weder in diesem noch in einem anderen Kontext ersichtlich. Ob die Einstellungsverfügung zu Recht ergangen ist und die Beweismittel hierfür relevant sind, stellt eine materielle Frage dar und ist nachfolgend zu prüfen.