Gegen den Verfügungsentwurf vom 4. September 2024 sowie die Abweisung der Beweisanträge vom 18. September 2024 reichte die Strafklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 23. September 2024 bzw. gegen die Einstellungsverfügung vom 13. September 2024 am 24. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Sie beantragte zusammengefasst, die Verfügungen vom 13. und 18. September 2024 seien aufzuheben.