Den Parteien wurde Frist von 10 Tagen gesetzt, um weitere Beweisanträge zu stellen. Diese Mitteilung wurde dem damaligen Vertreter der Beschwerdeführerin am 9. September 2024 zugestellt. Mit Eingabe vom 10. September 2024 reichte er eine Stellungnahme ein und wies auf zahlreiche Dokumente hin, die der Staatsanwaltschaft auf Aufforderung hin nachgereicht werden könnten (Eingang Staatsanwaltschaft: 11. September 2024). Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft erging am 13./18. September 2024. Mit Verfügung vom 18. September 2024 wies die Staatsanwaltschaft zudem die Beweisanträge der Strafklägerin, vertreten durch F.___