Die Entschädigung der Beschwerdeführerin für die Aufwendungen von Rechtsanwalt D.________ im Beschwerdeverfahren (Verfassen der elfseitigen Beschwerde und der achtseitigen Replik inkl. Studium der Einstellungsverfügung, der amtlichen Akten, Rechtabklärungen, Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel, Telefonate) wird daher auf pauschal CHF 3’000.00 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt. 8.5 Der private Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, macht für das Beschwerdeverfahren mit Honorarnote vom 13. Juni 2025 einen Aufwand von CHF 2'725.05 (CHF 2’520.83 zzgl. MWST von CHF 204.20) geltend. Dies gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.