_, macht für das Beschwerdeverfahren mit Honorarnote vom 5. Juni 2025 einen Aufwand von CHF 6’708.15 (CHF 5’910.00 zzgl. Auslagen von CHF 295.50 und MWST von CHF 502.65) geltend. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (unterdurchschnittlich), des Aktenumfangs (unterdurchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (unterdurchschnittlich, zumal thematisch sehr beschränkt) und im Vergleich zu dem von der Verteidigung geltend gemachten Aufwand erscheint die Honorarforderung als deutlich über dem gebotenen Aufwand liegend. Rechtsanwalt D.__