382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 2 3. Zum Sachverhalt geht aus der angefochtenen Einstellungsverfügung vom 30. August 2024 Folgendes hervor: […] brachte die Privatklägerin vor, dass sie am Domizil der Familie ihres Freundes, wo sie sich grossmehrheitlich aufhalte, am 19. Januar 2023 gegen Mittag aufgewacht sei. Ihr Freund sei mit ihr zusammen aufgewacht. Zunächst hätten sie aus Spass herumgeblödelt.