degegner 2 betreffend die Vorwürfe der Tätlichkeit vor dem 19.01.2023 sowie der Drohung am 19.01.2023 und zuvor weiterzuführen und zur Anklage zu bringen. 2. Eventualiter sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 30. August 2023 [recte: 30. August 2024] (BM 23 3068) aufzuheben und im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge inkl. MwSt.