Mit Verfügung vom 30. August 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend den Vorwurf der Tätlichkeiten vor dem 19. Januar 2023 sowie der Drohung ein. Weiter stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffend den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Besitz von Waffen, festgestellt am 20. Januar 2023, ein.