vgl. auch Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft 470 21 130 vom 17. August 2021 E. 1.2.2 f., dessen Hundegesetz einen ähnlichen Schutzbereich aufweist). 2.4 Soweit die Beschwerdeführerin mit Verweis auf Art. 426 StPO den Antrag stellen will, der Beschuldigten seien die erstinstanzlichen Verfahrenskosten aufzuerlegen, weil sie die Einleitung des Verfahrens verursacht habe, ist darauf nicht einzutreten.