1. Mit Verfügung vom 9. September 2024 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigte wegen ungenügender Kontrolle eines Hundes mit Gefährdung oder Verletzung und fahrlässiger einfacher Körperverletzung ein.