5. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, G.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 22. Oktober 2024 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: